1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Mitgliedsverträge zwischen der 4everFitness GmbH und den Mitgliedern.

2. Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft ist die Voraussetzung für die Nutzung der Einrichtung während der offiziellen Öffnungszeiten, welche in jedem Studio aushängen. Das Mitglied ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu nutzen. (2) Mitglied werden können Personen nach Vollendung des 12. Lebensjahres. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten eine Mitgliedschaft abschließen. Jugendlichen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist das Trainieren nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet. (3) Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist verpflichtet, das Zutrittsmedium (vgl. Ziff.2 (1)) nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht an Dritte weiterzureichen. Im Falle eines Verstoßes ist das Mitglied verpflichtet, Schadensersatz in Höhe von 300,00 Euro zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, hat das Mitglied den nachgewiesenen Betrag zu entrichten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch die 4everFitness GmbH bleibt davon unberührt. (4) Das Mitglied ist verpflichtet, die Änderung vertragsrelevanter Daten wie Name, Anschrift, Bankverbindung etc. unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitgeteilt wurde, hat das Mitglied zu tragen.

3. Nutzung der Einrichtung
(1) Der Zugang zum Studio erfordert ein Zugangsmedium (derzeit: Mitgliedskarte). Der Zutritt erfolgt nur unter Vorlage und Beisichführung der Mitgliedskarte. Das Mitglied ist verpflichtet, die Mitgliedskarte sicher zu verwahren und einen möglichen Verlust unverzüglich zu melden. (2) Das Mitglied verpflichtet sich bei Nutzung des Studios die jeweils geltende Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung hängt in jedem Fitness-Studio aus. Das Personal ist befugt, die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen und zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs, der Ordnung und Sicherheit im Einzelfall dem Mitglied Weisungen zu erteilen. (3) In jedem Studio stehen dem Mitglied verschließbare Spinde zur Verfügung. Das Mitglied ist berechtigt, diese Spinde kostenfrei während der Trainingszeit zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist dem Mitglied untersagt. Das Studio bzw. die 4everFitness GmbH ist berechtigt, vertragswidrige genutzte Spinde zu öffnen und die Gegenstände auszuräumen. (4) Sofern bei einzelnen Studios den Mitgliedern spezielle Parkplätze zur Verfügung stehen, ist das Mitglied berechtigt, diese nur während der Trainingszeit im Studio zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist dem Mitglied untersagt. Das Studio ist berechtigt, das Fahrzeug bei vertragswidriger Nutzung kostenpflichtig abschleppen zu lassen. Näheres ist unter Punkt 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. (5) Für Reparaturen und Renovierungen behält sich die 4everFitness GmbH das Recht vor, Teilbereiche sowie einzelne Geräte für einen angemessenen Zeitraum zu sperren, ohne dass dem Mitglied ein Minderungsrecht entsteht.

4. Mitgliedsbeiträge
(1) Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge werden jeweils vierwöchentlich zum Voraus fällig. Der Aufnahmebeitrag ist zum nächstmöglichen Abbuchungstermin fällig. Anschriftsänderungen sowie Änderungen der Bankverbindungen sind unverzüglich schriftlich dem Studio mitzuteilen. (2) Das Mitglied trägt dafür Sorge, dass das bei der Anmeldung angegebene Konto zum Zeitpunkt der Buchung die erforderliche Deckung aufweist. Kosten für etwaige Rückbuchungen sind vom Mitglied zu tragen. (3) Gerät ein Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch die 4everFitness GmbH bleibt davon unberührt. (4) Für die Erstausgabe und jede weitere Neuausgabe der Mitgliedskarte wegen schuldhaftem Verlust oder Beschädigung fällt eine Aktivierungsgebühr in Höhe 18,00 EUR an. (5) Zusätzliche Produkte und Leistungen des Studios, die nicht von der Mitgliedschaft umfasst sind, können nur gegen Zahlung des entsprechenden Entgelts in Anspruch genommen werden.

5. Dauer der Mitgliedschaft und Kündigung; Stilllegung
(1) Die Mitgliedschaft hat zunächst eine Laufzeit von 15 Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Mitglied oder der 4everFitness GmbH unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. (2) Während der Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. (3) Das Mitglied kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Beendigungszeitraum kündigen, wenn es seinen Hauptwohnsitz in eine andere Stadt/Gemeinde verlegt, welche mehr als 30 Kilometer vom Studio-Standort entfernt ist. Das Mitglied ist verpflichtet, den Wechsel des Hauptwohnsitzes durch Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde nachzuweisen. (4) Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen ausgesetzt werden. Der Zeitraum ist im Voraus zu bestimmen. Eine Aussetzung ist bei einer ständigen Abwesenheit von mehr als acht Wochen möglich. Während der Aussetzungszeit hat das Mitglied keinen Anspruch auf Nutzung des Studios. In dieser Zeit ruht auch die Zahlungspflicht des Mitglieds. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die Aussetzungszeit. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit. (5) Sollte mit einem Mitglied bei Beginn der Vertragslaufzeit vereinbart werden, dass das Mitglied das Studio für einen gewissen Zeitraum unentgeltlich nutzen darf, so verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um diesen Zeitraum. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer des vorgenannten Zeitraums.

6. Konsumverbot
verbotene Gegenstände Im Studio herrscht striktes Rauch- und Alkoholverbot. Ferner ist es nicht gestattet Suchtmittel zu konsumieren. Das Mitglied darf nur solche verschreibungspflichtigen Arzneimittel mit sich führen, die dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen. Verboten ist das Mitbringen und Beisichführen anderer verschreibungspflichtiger Arzneimittel und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen. Dem Mitglied ist es untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei jeder Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Schadensersatz in Höhe von 300,00 EUR geltend zu machen. Dem Mitglied ist es gestattet nachzuweisen, dass die 4everFitness GmbH ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. In diesem Fall hat das Mitglied den nachgewiesenen Betrag zu entrichten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch die 4everFitness GmbH bleibt davon unberührt.

7. Haftung
Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von der 4everFitness GmbH bzw. dessen Mitarbeiter zurückzuführen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftungsbegrenzungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen.

8. Datenschutz
Die 4everFitness GmbH erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsbefugte Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Bei Betreten des Studios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zur Optimierung der Trainingsbedingung verwendet. Das Studio überwacht Teile mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die erforderliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden eingehalten. Zum Schutz vor Missbrauch und zwecks Zugangskontrolle berechtigt das Mitglied der 4everFitness GmbH ein digital erstelltes Foto des Mitglieds dem persönlichen Datensatz (Personenstamm) zuzuweisen.

9. Parkplatznutzung
Die 4everFitness GmbH stellt Mitgliedern der Studios in Berlin, Chemnitz, Fürth und Rostock kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Die Nutzung ist auf maximal 3 Stunden täglich begrenzt und nur während der Trainingszeiten des Mitglieds im Studio gestattet. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf einen Parkplatz. Bei dauerhaftem Wegfall der Parkmöglichkeiten besteht kein Grund zur Kündigung der Mitgliedschaft.

10. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen dieser AGB sind mit Wirkung für die Zukunft jederzeit möglich. Sie werden wirksam, wenn die 4everFitness GmbH das Mitglied auf die Änderungen hinweist und dem Mitglied Gelegenheit geben wird den Änderungen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Widerspricht das Mitglied ist die 4everFitness GmbH berechtigt den Mitgliedsvertrag zum Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen. (2) Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber der 4everFitness GmbH aufrechnen. (3) Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen und des Mitgliedervertrages unberührt. Die Parteien verpflichten sich die unwirksame/unklare Regelung durch das von ihnen Gewollte zu ersetzen/ergänzen. .

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